Man schafft Steine, Holz, Zement herbei, man macht mit ihnen Häuser, Paläste; das ist Sache der Konstruktion. Der Erfindungsgeist ist am Werk.
Aber mit einem Mal greift es mir ans Herz, tut mir wohl, ich bin glücklich, ich sage: Das ist schön. Das ist Baukunst. Das ist Kunst.
Die Mauern vor dem Himmel steigen in einer Ordnung auf, die mich bewegt. Ich spüre eure künstlerische Absicht. Ihr wart sanft oder gewalttätig, liebenswürdig oder würdevoll. Eure Steine erzählen es mir. Ihr bannt mich an diesen Ort, und meine Augen schauen. Meine Augen sehen etwas, was einen Gedanken verrät. Einen Gedanken, der ohne Worte oder Töne, allein durch die geometrischen Körper klar wird, die in bestimmten Massverhältnissen zu einander stehen.
Diese Körper sind so geformt, dass das Licht jede Einzelheit entschleiert. Ihre Beziehungen untereinander haben nichts gemein mit praktischen, durch Worte zu beschreibenden Bedürfnissen.
Sie sind eine mathematische Schöpfung eures Geistes. Sie sind Sprache der Architektur.
Mit rohen Stoffen im Rahmen eines mehr oder weniger zweckbestimmten Programms, über das ihr hinausgegangen seid, habt ihr Beziehungen hergestellt, die mich im Innern ergriffen haben.
Das ist Architektur. Le Corbusier, 1922
aus: Vers une architekture
1.1 Bauabsicht
Der Planungsprozess beginnt mit dem Entschluss, ein Haus zu bauen. Die Bauherrschaft sucht oder besitzt ein Grundstück und hat eine generelle Vorstellung des Raumprogramms. Die finanziellen Möglichkeiten und Vorstellungen müssen geklärt werden.
Aufgrund diesem Raumprogramm könnt ihr nun die ungefähren Kosten rechnen und wenn nötig weitere Anpassungen vornehmen.
161m2 x 20'000pro m2= 3'220000 Pesos
1.2 Projektierung
Aufgrund eines gemeinsam erarbeitetem Raumprogramms erstellt der Architekt Entwurfsskizzen und präsentiert ein Vorprojekt und eventuelle Studienmodelle.
Nach der Überarbeitung des Vorprojekt wird das Bauvorhaben konkretisiert. Es werden Materialien ausgesucht, damit ein Baubeschrieb und die Kostenschätzung erstellt werden können.
1.3 Bewilligungsverfahren
Um ein Haus auf den Philippinen bauen zu dürfen, bedarf es dort zunächst einer Baugenehmigung.
Ist die Finanzierung eines Bauvorhaben gesichert, das Grundstück mittels Deed of absolute sale vertraglich vereinbart und notariell beglaubigt kann man die Baubewilligung der Ort ansässigen Baubehörde einreichen. Das über einen „Deed of Absolute Sale“ zustande gekommene Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ist gesetzlich abgesichert und bindend, ob die Parzelle im Register of Deeds eingetragen worden ist oder nicht. (Administrative Code of the Philippines, Sec. 194).
Vorteilhaft ist es, einen Ingenieur oder Baumeister, der für die Pläne verantwortlich ist zu Rate zu ziehen. Diese Person sollte auch die nötigen Kontakte zur Baubehörde haben, die die Pläne genehmigen muss.
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